Gute fachliche Praxis im Bundesbodenschutzgesetz

Autor/innen

  • Claus Sommer
  • Florian Kloepfer

DOI:

https://doi.org/10.15150/lt.1999.2324

Abstract

Der Landwirt greift mit einer Reihe von Maßnahmen in das komplexe Wirkungsgefüge „Boden – Pflanze – Klima“ ein. Dazu gehören etwa Fruchtfolgegestaltung, Nährstoffzufuhr oder Bodenbearbeitung. Hierbei setzt er mit Vorteil eine breite Palette ein, die er aus Kostengründen optimal ausnutzen muss. Andererseits sind beim Einsatz der Betriebsmittel schädliche Nebeneffekte zu vermeiden, um dem Ziel heutiger Landbewirtschaftung, wettbewerbsfähig und zugleich umweltschonend zu sein, gerecht zu werden. Die gute fachliche Praxis soll dazu beitragen, mögliche Zielkonflikte hierbei zu vermeiden oder solchen vorzubeugen. Das „Gesetz zum Schutz des Bodens“ verfolgt den Zweck (§ 1), „nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen“.

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Veröffentlicht

22.02.1999

Zitationsvorschlag

Sommer, C., & Kloepfer, F. (1999). Gute fachliche Praxis im Bundesbodenschutzgesetz. Agricultural engineering.Eu, 54(1), 10–12. https://doi.org/10.15150/lt.1999.2324

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