Wenn Rinderställe genehmigungspflichtig werden

Autor/innen

  • Thomas Heidenreich

DOI:

https://doi.org/10.15150/lt.2003.1398

Abstract

Mit Inkrafttreten des Artikelgesetzes vom 27.7.2001 sind nun auch Rinderställe und -anlagen genehmigungsbedürftig nach BImSchG. mehr als die Hälfte der über 500 genehmigungsbedürftigen Rinderanlagen in Sachsen sind als problematisch einzuschätzen. Die am 1.10.2002 in Kraft getretene TA Luft enthält keine Angaben zu Mindestabständen bezüglich Gerüchen von Rinderanlagen. Mangelhaft ist auch die vorhandene Datenbasis verfahrensabhängiger Emissionsfaktoren für Ammoniak und Feinstaub . In Sachsen ist deshalb eine Regelung in Anlehnung an die VDI-Richtlinien und die TA Luft in Vorbereitung, die die Genehmigung von Rinderanlagen erleichtern soll.

Veröffentlicht

28.04.2003

Zitationsvorschlag

Heidenreich, T. (2003). Wenn Rinderställe genehmigungspflichtig werden. Agricultural engineering.Eu, 58(2), 78–79. https://doi.org/10.15150/lt.2003.1398

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Rubrik

Fachartikel